Ab dem 1.1.2023 müssen in Deutschland alle elektronischen Registrierkassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung arbeiten. Dies betrifft alle Branchen, auch die Gastronomie. Ausgenommen sind nach wie vor die Unternehmen welche gesetzlich noch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten dürfen, z.B. Schausteller Betriebe.